Leistungen & Angebote

Sprachtherapie bei Kindern

Diagnose und Behandlung von Sprach- und Sprechstörungen
bei Kindern und Jugendlichen.

Sprachentwicklungsstörungen, Sprachentwicklungsverzögerungen
(betr. Aussprache, Grammatik, Wortschatz, Sprachverständnis, Late Talker)

Myofunktionelle Störungen
(Kau- und Schluckfunktion, unphysiologische Zungenruhelage)

Redeflussstörungen
(Stottern, Poltern)

Sprachtherapie bei Erwachsenen

Diagnose und Behandlung von Sprach-, Sprechstörungen und Stimmstörungen bei Erwachsenen.

Neurologisch bedingte Sprach- und Sprechstörungen 
(nach Schlaganfall, MS, Parkinson)

Stimmstörungen
(funktionell – bei starker stimmlicher Belastung oder
organisch – zum Beispiel bei Stimmlippenlähmung)

Verordnung

Die Verordnung (das Rezept)

Eine logopädische Therapie darf nur nach Verordnung eines Arztes durchgeführt werden.

Kinder- und Jugendärzte, Ärzte für Allgemeinmedizin (Hausärzte), Hals-Nasen-Ohren-Ärzte, Pädaudiologen und Neurologen können auf Grundlage der Heilmittelrichtlinien eine Verordnung ausstellen.

Auch Kieferorthopäden und Zahnärzte dürfen eine Verordnung ausstellen.

Therapie

Zu Beginn der Therapie überprüfe ich je nach Ausgangslage die Artikulation (Aussprache), bzw. den Wortschatz, die Grammatik, das Verstehen von Sprache, ggf. die Schreib- und Leseleistungen oder auch die Atem- und Stimmfunktion sowie die mundmotorischen Fähigkeiten, ggf. die Schluckfunktion meiner „kleinen“ und „großen“ Patienten.

Im Anschluss findet in der Regel ein- bis zweimal pro Woche eine Therapieeinheit statt. Diese wird bei Kindern spielerisch und dem Entwicklungsalter angepasst gestaltet.
Bei Kindern und Erwachsenen werden spezifische Übungen durchgeführt, die dann nach Anleitung zu Hause regelmäßig wiederholt und weiter gefestigt werden.

Eine logopädische Therapie kann, wenn dies erforderlich und ärztlich verordnet ist, auch als Hausbesuch stattfinden. Dieser Hausbesuch kann auch in einem Senioren- oder Pflegeheim stattfinden.

Kosten der Therapie

Die Kosten für die logopädische Therapie trägt grundsätzlich Ihre Krankenkasse.

Für Kinder- und Jugendliche ist die Therapie zuzahlungsfrei.

Gesetzlich krankenversicherte Erwachsene sind zu einer Zuzahlung von 10% der Behandlungskosten, sowie 10,00€ pro Verordnung (Rezeptgebühr) verpflichtet.

Bei weiteren Fragen, sprechen Sie uns gerne an: 05272-392783